Allgemeine Geschäftsbedingungen (Investoren)
1 Allgemeines
1.1 Diese Bedingungen (nachfolgend "AGB") für die Nutzung der Website www.aurora-investment.ch und aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains (nachfolgend "Aurora-Investment-Website") regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Aurora-Investment GmbH, Hagenholzstrasse 60, 8050 Zürich, Standort DE Bockenheimer Landstraße 51-53, 60325 Frankfurt am Main (nachfolgend "Aurora-Investment") und den Aurora-Mitgliedern (nachfolgend "Aurora"). Vertragspartner der Aurora und Betreiber der Aurora-Investment-Website ist Aurora-Investment.
1.2 Die Aurora-Investment-Website eröffnet Investoren (nachfolgend "Aurora-Investment-Mitglied" oder "Aurora") die Möglichkeit, am wirtschaftlichen Erfolg von zwei verschiedenen Kategorien von Unternehmen (Start-Up-Unternehmen und etablierte Unternehmen) (nachfolgend "Unternehmen") über die Gewährung von partiarischen Darlehen (nachfolgend auch "Investment") zu partizipieren. Die jeweilige Ausgestaltung der partiarischen Darlehen hängt davon ab, in welche Kategorie von Unternehmen investiert wird.
1.3 Die FunderNation-Website ist eine Online-Plattform, auf der Informationen des Unternehmens veröffentlicht werden. Innerhalb eines individuell festgelegten Zeitraums haben Funder die Möglichkeit, in ein Unternehmen zu investieren. Jede Investitionsmöglichkeit wird im Rahmen einer sog. Finanzierungsrunde mit den vorgenannten Möglichkeiten vorgestellt (nachfolgend "Finanzierungsrunde") und hat einen individuell festgelegten Mindestbetrag, der als Gesamtsumme der einzelnen Investments aller Funder im Rahmen der Finanzierungsrunde erreicht werden muss (nachfolgend "Fundingschwelle") sowie einen individuell festgelegten Höchstbetrag (nachfolgend "Fundingmaximum"), der maximal EUR 6 Millionen pro Finanzierungsrunde betragen kann. Voraussetzung für die tatsächliche Umsetzung der vorgestellten Investmentmöglichkeit ist, dass im Rahmen der jeweiligen Finanzierungsrunde die Fundingschwelle erreicht wird.
1.4 Bei einem erfolgreichen Abschluss einer Finanzierungsrunde und damit Umsetzung des Investments wird Aurora-Investment nicht selbst Vertragspartner. Die Verträge über die partiarischen Darlehen werden vielmehr zwischen dem Aurora und dem Unternehmen oder der Aurora-Investment Support UG (haftungsbeschränkt) geschlossen.
1.5 Die nachfolgenden AGB regeln sämtliche Dienstleistungen, die Aurora-Investment gegenüber dem Aurora erbringt (nachfolgend "Dienste"). Die Annahme der AGB erfolgt durch Klicken der Schaltfläche "Registrieren" auf der Aurora-Investment-Website im Rahmen des Investitionsprozesses oder durch Bestätigung bei der Anmeldung als Aurora. Die AGB sind jederzeit unter www.aurora-investment.ch abrufbar. Sie können abgerufen, ausgedruckt oder lokal abgespeichert werden und werden bei einem Abschluss eines Darlehensvertrages zusätzlich per E-Mail an den Aurora versandt.
1.6 Aurora ist bemüht, die Aurora-Investment-Website stets verfügbar zu halten. Aurora-Investment wird die Aurora-Website mit einer Verfügbarkeit von 98,5% im Jahresmittel zur Verfügung stellen. Werden Wartungsarbeiten erforderlich und steht die FunderNation-Website deshalb nicht zur Verfügung, wird Aurora-Investment den Aurora hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig informieren. Ausfälle der Aurora-Investment-Website aufgrund von Wartungsarbeiten werden nicht auf die vorgenannte Verfügbarkeit angerechnet. FunderNation ist nicht für internet-/netzbedingte Ausfallzeiten und insbesondere nicht für Ausfallzeiten verantwortlich, in denen die FunderNation-Website aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Aurora-Investment liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter u. a.), über das Internet nicht zu erreichen ist.
2 Eröffnung eines Mitgliedskontos
2.1 Die Nutzung der Aurora-investment-Website zu Informationszwecken ist ohne Eröffnung eines Mitgliedskontos möglich.
2.2 Für die aktive Nutzung einiger Funktionen der Aurora-Investment-Website ist die Eröffnung eines Mitgliedskontos erforderlich. Durch die Eröffnung eines Mitgliedskontos kommt zwischen Aurora-Investment und dem Aurora ein Vertrag über die Nutzung der v-Website zustande. Die Eröffnung eines Mitgliedskontos ist kostenlos. Im Rahmen der Eröffnung eines Mitgliedskontos stimmt der Funder u.a. diesen AGB zu. Die initiale Eröffnung eines Mitgliedskontos setzt die Angabe von Vor- und Zuname sowie einer E-Mail-Adresse voraus. Aurora-Investment steht es zudem frei bei der Anmeldung weitere Daten abzufragen. Möchte der Aurora-Investment Investments auf der Aurora-Investment Website tätigen, muss er zusätzlich seine Anschrift, Geburtsort und -Datum, Nummer des Personalausweises oder des Reisepasses unter Angabe der ausstellenden Behörde sowie seine Bankverbindungsdaten angeben. Sämtliche von FunderNation bei der Eröffnung des Mitgliedskontos abgefragten Daten müssen vollständig und korrekt angegeben werden. Soweit sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten ändern, muss der Aurora die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend anpassen.
2.3 Der Aurora wählt für sein Mitgliedskonto im Rahmen der Eröffnung einen Benutzernamen und ein Zugangspasswort aus. Jeder Funder ist für die Nutzung seines Mitgliedskontos selbst verantwortlich und ist dazu verpflichtet, seine persönlichen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff von unbefugten Dritten zu schützen. Sollte der Aurora Grund zur Annahme einer unautorisierten Nutzung seines Passworts oder seines Mitgliedskontos haben, ist er verpflichtet, Aurora-Investment unverzüglich hierüber zu informieren.
2.4 Mitgliedskonten auf der Aurora-Investment -Website dürfen nur von unbeschränkt geschäftsfähigen Personen eröffnet werden. Nicht voll-geschäftsfähigen Personen (insbesondere Minderjährigen) ist die Eröffnung eines Mitgliedskontos nicht erlaubt. Mehrere Personen (z.B. Ehepaare oder Familien) dürfen kein gemeinsames Mitgliedskonto eröffnen. Je Person muss ein einzelnes Mitgliedskonto eröffnet werden. Im Falle von juristischen Personen, die als Investor tätig werden wollen, dürften Mitgliedskonten eröffnet und den Investor verpflichtende Handlungen auf der Aurora-Investment Website nur von vertretungsberechtigten Personen vorgenommen werden.
2.5 Die Mitgliedskonten auf der Aurora-Investment -Website sind nicht übertragbar. Auch sind Mehrfachregistrierungen einer Person nicht gestattet.
2.6 Ein Anspruch auf die Eröffnung eines Mitgliedskontos besteht nicht. Aurora-Investment behält sich das Recht vor, Mitgliedskonten von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen.
3 Aurora-Investment-Website
3.1 Aurora-Investment stellt die Aurora-Investment -Website als Plattform für digitale Finanzierung zur Verfügung. Auf dieser Plattform können Unternehmen im Rahmen von Finanzierungsrunden Investoren suchen und Aurora erhalten die Möglichkeit, Investitionen in Unternehmen zu tätigen.
3.2 Die Auswahl der auf der Aurora-Investment -Website präsentierten Unternehmen erfolgt auf Grundlage einer Darstellung des Geschäftsmodells durch das Unternehmen selbst sowie einer Prüfung durch Aurora-Investment . Aurora-Investment unterzieht die Unternehmen vor der Darstellung auf der Aurora-Investment Website einer Prüfung im Hinblick auf bestimmte, von FunderNation festgelegte Kriterien. Aurora-Investment übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Unternehmen diese Kriterien bei der Aufnahme auf die Aurora-Investment Website und auch während der gesamten Dauer der Darstellung des Unternehmens auf der Aurora-Investment Website erfüllen sowie dafür, dass die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle geeignet sind, die Ziele und Erwartungen des Investors zu erfüllen. Die auf der FunderNation-Website präsentierten Informationen über die Unternehmen werden ausschließlich von den Unternehmen zur Verfügung gestellt. Eine Prüfung der Plausibilität und der Richtigkeit der Angaben des Unternehmens oder eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durch Aurora-Investment findet nicht statt. Aurora-Investment steht daher nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ein.
3.3 Bestimmte Informationen und Daten werden auf der Aurora-Investment -Website als "vertraulich" gekennzeichnet (nachfolgend "vertrauliche Informationen"). Diese vertraulichen Informationen müssen von Aurora vertraulich behandelt werden. Ein Funder darf vertrauliche Informationen ausschließlich zur Vorbereitung seiner Investitionsentscheidung nutzen und sie in keiner Art oder Form an Dritte weitergegeben, veröffentlichen oder verbreiten.
3.4 Die Aurora-Investment -Website bietet Aurora die technische Möglichkeit, selbst Inhalte zu veröffentlichen. Die auf der FunderNation-Website von Aurora veröffentlichten Inhalte werden von Aurora-Investment grundsätzlich nicht geprüft und stellen nicht die Meinung von Aurora-Investment dar. Der Aurora ist dafür verantwortlich, dass die auf der Aurora-Investment -Website veröffentlichten Inhalte mit dem anwendbaren Recht im Einklang stehen und keinen beleidigenden, diskriminierenden, sittenwidrigen, rassistischen, pornographischen oder in ähnlicher Weise unangemessenen Inhalt hat. Der Funder stellt FunderNation von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die FunderNation aufgrund einer Verletzung der vorstehenden Pflicht durch den Funder entstehen. FunderNation behält sich das Recht vor, von Fundern veröffentlichte Inhalte jederzeit aus wichtigem Grund zu entfernen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Inhalte des Funders gegen gesetzliche Bestimmungen oder Vorgaben in diesen AGB verstoßen.
4 Investition in ein Unternehmen
4.1 Durch das Ausfüllen des Investmentformulars auf der Aurora-Investment -Website, das Anklicken des Warnhinweis-Buttons "Ich habe den Warnhinweis nach § 13 Abs. 6 VermAnlG und das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) zur Kenntnis genommen." und das Anklicken des Buttons "Jetzt mit Pflicht zur Zahlung investieren" am Ende des Investmentformulars gibt der Funder ein Angebot auf eine Investition in der von ihm individuell festgelegten Höhe nach Maßgabe der im Rahmen der Finanzierungsrunde dargestellten Rahmenbedingungen ab ("Investment-Angebot"). Nach Erhalt des Investment-Angebots schickt Aurora-Investment dem Funder eine E-Mail, die den Eingang des Investment-Angebots bei Aurora-Investment bestätigt ("Angebotsbestätigung") und das Angebot des Funders über ein partiarisches Darlehen nebst Poolingvertrag (zusammen der "Investmentvertrag") für das Unternehmen bzw. die FunderNation Support UG (haftungsbeschränkt) annimmt ("Investment-Bestätigung"). Eines gesonderten schriftlichen Vertragsschlusses bedarf es nicht. Ein Anspruch des Aurora auf Abschluss eines Investmentvertrages besteht nicht. Der Vertrag über das partiarische Darlehen kommt stets zwischen dem Investor und dem Unternehmen zustande. Aurora-Investment wird diesbezüglich nicht Vertragspartner des Investors. Die Poolingvertrag betreffend das Pooling der in das Unternehmen investierenden Aurora kommt stets zwischen dem Investor, dem Unternehmen und der Aurora-Investment Support UG (haftungsbeschränkt) zustande.
4.2 Sofern der Aurora beabsichtigt, in ein Unternehmen einen Investmentbetrag von mehr als EUR 1.000 zu investieren, ist er verpflichtet im Rahmen des Investitionsprozesses (siehe vorgehende Ziffer 4.1) und über die bei Registrierung bereits eingegebenen Daten hinaus in Form einer Selbstauskunft Angaben wie folgt zu machen:
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sofern es sich bei dem Aurora um eine Kapitalgesellschaft oder eine GmbH & Co. KG, deren Kommanditisten gleichzeitig Gesellschafter der GmbH oder an der Entscheidungsfindung der GmbH beteiligt sind i.S.d. § 2a Abs. 3 VermAnlG (GmbH, AG, KGaA) handelt, sind keine weiteren Angaben erforderlich
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ansonsten hat der Funder anzugeben:
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ob er über ein Mindestvermögen von EUR 100.000 in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten verfügt; oder
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dass der von ihm im Rahmen des Investment-Angebots gewählte Investmentbetrag das Zweifache seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigt und
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bereits bestehende Investitionen und deren Höhe in das Unternehmen.
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4.3 Der Aurora erkennt an, dass Aurora-Investment aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet ist, vorgenannte Angaben (Ziffer 4.2) vom Aurora zu erheben. Der Aurora darf aufgrund gesetzlicher Vorgaben – sofern er keine Kapitalgesellschaft oder eine GmbH & Co. KG, deren Kommanditisten gleichzeitig Gesellschafter der GmbH oder an der Entscheidungsfindung der GmbH beteiligt sind i.S.d. § 2a Abs. 3 VermAnlG ist – maximal EUR 10.000 in ein Unternehmen investieren, sofern er nach der von ihm erteilten Selbstauskunft über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten von mindestens EUR 100.000 verfügt, oder maximal den zweifachen Betrag seines im Rahmen der Selbstauskunft angegebenen durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens, höchstens jedoch EUR 25.000. Der Funder hat die Angaben im Rahmen der von ihm zu erteilenden Selbstauskunft wahrheitsgemäß zu machen. FunderNation übernimmt keine Verantwortung für etwaige gesetzliche Verstöße aufgrund wahrheitswidriger Angaben eines Funders.
4.4 Vertragspartner des Funders ist entweder das Unternehmen (Investmentvertrag) oder die FunderNation Support UG (haftungsbeschränkt) (Poolingvertrag). FunderNation wird nicht Vertragspartner. Einzelheiten enthalten die zwischen dem Funder und dem Unternehmen bzw. der FunderNation Support UG (haftungsbeschränkt) geschlossenen Verträge.
4.5 Der Investmentvertrag ist aufschiebend bedingt auf den Zahlungseingang des Darlehensbetrages (nachfolgend "aufschiebende Bedingung"). Mit Zahlungseingang wird der Vertrag automatisch wirksam.
4.6 Zudem ist der Investmentvertrag auflösend bedingt auf den Fall, dass die konkrete Finanzierungsrunde nicht erfolgreich ist. Eine Finanzierungsrunde ist erfolgreich, wenn innerhalb des für die Finanzierungsrunde festgelegten Zeitrahmens zzgl. der 14-tägigen Abrechnungsphase die Gesamtsumme aller Investment-Angebote von Aurora die individuell festgelegte Funding-Schwelle der Finanzierungsrunde erreicht. Nach Ablauf der für die Finanzierungsrunde festgelegten Angebotsdauer (Zeitraum, in welchem Funder Investment-Angebote abgeben können) beginnt eine 14-tägige Abrechnungsphase. Nach Ablauf der 14-tägigen Abrechnungsphase teilt Aurora-Investment dem Aurora mit, falls die von ihm unterstützte Finanzierungsrunde ihre Fundingschwelle nicht erreicht hat und damit nicht erfolgreich war. Wird die Fundingschwelle nicht erreicht, verliert der Investmentvertrag seine Wirksamkeit. Weder der Funder noch das Unternehmen oder ein Dritter können aus diesem Vertrag Rechte herleiten.
4.7 Das Unternehmen kann im Rahmen der Finanzierungsrunde zusätzliche Leistungen (nachfolgend "Prämie") ausloben, die es gegenüber den Investoren nach erfolgreichem Abschluss einer Finanzierungsrunde erbringen möchte. Lobt das Unternehmen bestimmte Prämien aus, ist es verpflichtet, diese Prämien zu leisten. Für die Leistung dieser Prämien ist ausschließlich das Unternehmen verantwortlich und FunderNation haftet nicht für die Leistung dieser Prämien durch das Unternehmen.
5 Mit Investitionen verbundene Risiken
5.1 Investitionen in Unternehmen sind mit Risiken verbunden. Die Investition in ein Unternehmen stellt eine unternehmerische Investition dar, deren Ergebnis von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, deren zukünftige Entwicklung nicht vorhergesehen werden kann. Im Zusammenhang mit einer Investition in ein Unternehmen drohen dem Aurora Risiken, die zu einem Totalverlust des gesamten Investments führen können. Aurora-Investment rät ausdrücklich davon ab, das Investment mit Fremdkapital zu finanzieren, da ansonsten trotz eines möglichen Totalverlustes Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen weiterbestehen können.
5.2 Ein Aurora sollte eine Investition in ein Unternehmen nur als Teil einer umfassenden Anlagestrategie erwägen und nur dann investieren, wenn er einen Totalverlust des Investments in Kauf nehmen kann. Daher sollte ein Investment in ein Unternehmen nur einen gemäß der Risikobereitschaft angemessenen Anteil der Kapitalanlagen des Aurora darstellen, da er ansonsten auch seine Liquidität für andere Investments oder seine Lebensführung gefährdet. Um die Risiken seiner Investments in Unternehmen zu streuen, empfiehlt es sich, dass der Aurora sich nicht auf ein Investment in eine Finanzierungsrunde konzentriert, sondern zur Diversifikation der Risiken ein Portfolio aus Anlagen und Investments aufbaut.
5.3 Aurora-Investment stellt lediglich die Aurora-Investment -Website als Plattform für die Präsentation der Finanzierungsrunden zur Verfügung, erbringt jedoch in keinster Weise eine Anlageberatung oder sonstige Beratung. FunderNation schließt mit den Fundern keine Verträge über Beratungs- oder Auskunftsleistungen ab. Insbesondere ist FunderNation nicht verpflichtet, die Funder über die weiteren Entwicklungen der Unternehmen zu informieren. Darüber hinaus ist FunderNation nicht verantwortlich für ausbleibende Zahlungen oder Vergütungen oder die Erfüllung sonstiger Pflichten des Unternehmens aus dem mit dem Unternehmen geschlossenen Vertrag.
5.4 Die Entscheidung darüber, ob ein Aurora über die Aurora-Investment -Website in ein Unternehmen investiert und in welches Unternehmen er investiert, obliegt allein dem Aurora selbst. Aurora-Investment empfiehlt jedem Aurora , sich sowohl bei seiner Investitionsentscheidung als auch während der Laufzeit rechtlich, wirtschaftlich und steuerlich beraten zu lassen.
5.5 Die Veräußerung eines über die Aurora-Investment -Website vergebenen partiarischen Darlehens durch den Funder ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Partiarische Darlehen sind jedoch keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Eine Veräußerung dürfte daher in der Praxis schwierig oder sogar unmöglich sein, da für partiarische Darlehen kein einer Wertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz existiert. Der Funder ist daher dem Risiko ausgesetzt, während der Laufzeit des Darlehens nicht frei über seine investierten Mittel verfügen zu können.
6 Kosten und Gebühren
6.1 Die Eröffnung eines Mitgliedskontos auf der Aurora-Investment -Website sowie die Nutzung der Aurora-Investment -Website ist für Funder kostenlos.
7 Änderung oder Beendigung von Diensten
7.1 Der Aurora hat gegen Aurora-Investment keinen Anspruch auf den Betrieb der Aurora-Investment -Website und die Erbringung der damit zusammenhängenden kostenlosen Dienstleistungen. Im Gegenzug kann der Aurora die Nutzung der Dienste jederzeit einstellen.
7.2 Aurora-Investment steht es frei die Aurora-Investment -Website oder einzelne Dienste zeitweise oder dauerhaft – zum Beispiel aus technischen oder rechtlichen Gründen – einstellen, einzuschränken oder diese zu ändern. Die Abwicklung von bereits über die Aurora-Investment -Website zustande gekommenen Investments wird hierdurch nicht berührt.
7.3 Aurora-Investment wird die Aurora über bevorstehende Änderungen und Einstellungen informieren.
8 Haftung von Aurora-Investment
Für eine Haftung von Aurora-Investment auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:
8.1 Aurora-Investment haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
8.2 In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet Aurora-Investment lediglich bei Verletzung einer Kardinalpflicht. Eine Kardinalpflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf. Zu den vertragswesentlichen Pflichten von Aurora-Investment gehören insbesondere die Bereitstellung der Aurora-Investment Website nach Maßgabe von Ziffer 1.5 sowie die erforderliche Mitwirkung bei Zustandekommen und Durchführung von Investments.
8.3 Die Haftung gemäß vorstehender Ziffer 9.2 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ist ein Darlehensvertrag oder ein hiermit zusammenhängender Vertrag unwirksam, beschränken sich hieraus etwa ergebende Ansprüche des Aurora gegen Aurora-Investment auf die Erstattung der gezahlten Darlehensvaluta.
8.4 Die Haftung von Aurora-Investment über die vorstehenden Ziffern 9.1 bis 9.3 hinaus ist ausgeschlossen.
8.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von FunderNation entsprechend.
8.6 Eine etwaige Haftung von Aurora-Investment für gegebene Garantien und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den Haftungsbeschränkungen nach den vorstehenden Absätzen unberührt.
9 Haftung der Funder
9.1 Funder sind verantwortlich für alle Schäden, die durch eine Verletzung dieser AGB entstehen.
9.2 Für ihre Investitionsentscheidung sind Funder selbst verantwortlich. Investitionen in Unternehmen können mit einem hohen Risiko behaftet sein und ohne Gegenleistung verloren werden. Aurora-Investment haftet nicht für Verluste von Investitionen.
10 Allgemeine Regelungen
10.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Hat ein Aurora keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder ist der Funder Kaufmann oder hat der Aurora seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Aurora im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag Frankfurt a.M.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
10.4 Aurora-Investment behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Hierzu ist Aurora-Investment insbesondere berechtigt, wenn aufgrund von Gesetzesänderungen in Bezug auf die regulatorischen Anforderungen eine Änderung der geschlossenen Verträge erforderlich und/oder – nach Ermessen von Aurora-Investment – sinnvoll sind. Die Aurora werden spätestens einen Monat vor dem geplanten Inkrafttreten der neuen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail auf die beabsichtigten Änderungen hingewiesen. Widerspricht ein Aurora der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb eines Monats nach Empfang der E-Mail schriftlich oder in Textform gegenüber Aurora-Investment , so gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Aurora-Investment wird die Funder in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung der Monatsfrist und des Widerspruchsrechts sowie die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen. Die jeweils aktuellen AGB können unter www.aurora-Investment.ch abgerufen werden.
11 Widerrufsbelehrung
Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, also eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Sie (Aurora) sich damit einverstanden erklären, dass FunderNation bereits vor Ende der Widerrufsfrist berechtigt ist, mit ihren Dienstleistungen zu beginnen und diese auch vollständig zu erbringen:
Widerrufsbelehrung
Abschnitt 1
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
Aurora-Investment GmbH, Hagenholzstrasse 60, 8050 Zürich, Bockenheimer Landstraße 51-53, 60325 Frankfurt am Main, Mail: info@aurora-investment.ch
Abschnitt 2
Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen
Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben:
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die Identität des Unternehmers; anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung;
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die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde;
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die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder Personengruppen auch den Namen des Vertretungsberechtigten;
-
die wesentlichen Merkmale der Finanzdienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt;
-
den Gesamtpreis der Finanzdienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht;
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den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige Erträge sind;
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Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung;
-
das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat, sofern er zur Zahlung von Wertersatz verpflichtet ist (zugrunde liegende Vorschrift: § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
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die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat;
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die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen;
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die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt;
-
eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;
-
die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in dieser Widerrufsbelehrung genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
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den Hinweis, ob der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und gegebenenfalls dessen Zugangsvoraussetzungen.
Abschnitt 3
Widerrufsfolgen
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung